Unsere Genossenschaft

 

Der Rahmen

Was ist eine Genossenschaft? Keine Sorge (oder Freude), sie hat nichts mit aus dem 19. Jahrhundert stammenden sozialistischen Gesellschaftsmodellen zu tun. Ihre Wurzeln reichen viel tiefer. Schon im Mittelalter kannte man Genossenschaften verschiedener Zwecke und Zielrichtungen.

Heute darf natürlich kein Lebensbereich ohne penibel in Paragraphen gefaßten rechtlichen Rahmen existieren (zumindest kann man diesen Eindruck gewinnen). Also gibt es auch ein Genossenschaftsgesetz, in dem ganz genau festgelegt ist, wie sie sich aufzustellen (zu organisieren) und zu funktionieren hat.

Eigentlich ist sie eine Art Bürgerinitiative, die sich zu gemeinsamem wirtschaftlichem Handeln gefunden hat. Das drückt sich schon darin aus, daß sie keine „geschlossene Gesellschaft“ darstellt. Jeder, der sich im definierten Genossenschaftszweck wiedererkennt und die Bedingungen für eine Mitgliedschaft erfüllt (in unserem Falle etwa Bierenbacher Einwohner ist oder wenigstens hier Wohneigentum besitzt), kann Mitglied, Genosse, werden. Wie für die Gründung eines Vereins müssen sich wenigstens sieben Gleichgesinnte zusammenfinden. Bei uns sind heute etwa 270 Genossen eingeschrieben. Mitgliederverzeichnis und Amtsbesetzung sind im beim Amtsgericht geführten Genossenschaftsregister festgehalten.

Die Genossenschaft hat eine eigene Rechtsperson, ist Kaufmann im Sinne des Gesetzes. Sie kann also klagen oder verklagt werden, kann Eigentum erwerben oder verkaufen unter ihrem Namen. So gehört unserer Genossenschaft das gesamte Niederspannungsnetz zur Stromversorgung im Bierenbacher Grund und in Stockheim.

Drei Vorstandsmitglieder, die von der „Generalversammlung“ genannten Mitgliederversammlung gewählt werden, führen sie. Die Aufsicht darüber liegt in der Hand eines ebenso aus dem Kreise der Genossen gewählten Aufsichtsrates, der 5-7 Mitglieder hat (mindestens drei müssen es sein). Ein hauptamtlicher Geschäftsführer hält das Tagesgeschäft in der Hand. Oberstes Entscheidungsgremium aber ist und bleibt die Generalversammlung, die über die Geschäftspolitik der Genossenschaft und den Handlungsrahmen der aus ihrem Kreise gewählten Gremien zu befinden hat. Freie Hand hat sie dabei allerdings auch nicht: Die Geschäftsführung der Genossenschaft wird regelmäßig vom Genossenschaftsverband Rheinland, in dem wir zur Mitgliedschaft verpflichtet sind, geprüft. Darüber ist ein Testat auszustellen.

Die Geschichte

Nun sind wir allerdings nicht aus dem Mittelalter überkommen. Ein stattliches Alter haben wir dennoch inzwischen erreicht. Der Erste Weltkrieg war noch nicht ganz zu Ende, als sich am 9.9.1918 interessierte Bürger zur Gründungsversammlung in Niederbierenbach zusammenfanden. 185 Mitglieder schrieben sich unter dem Gründungsprotokoll ein, damals noch aus weiterem Raum, bis nach Prombach und Gaderoth. Wenig später trennte man sich (1920). Mit Sitz in Gaderoth ging die „Bröltaler Elektrizitätsgenossenschaft“ eigene Wege, während die „Elektrizitätsgenossenschaft Driesch“ (unter diesem Namen erfolgte 1918 die gemeinsame Gründung) auf ihren heutigen Wirkungsbereich zurückfiel.

Schwierig war die Gründungsphase, der Ausbau eines Netzes war mit auswärtiger technischer Beratung und viel Eigenleistung zu bewältigen. Das brauchte gleichwohl seine Zeit. Stück für Stück wurde der Bierenbacher Grund angeschlossen. Die Nutzungsdauer und die Anschlußleistungen (der kleinen Gewerbetreibenden) mußten beschränkt werden. Schon ein paar gleichzeitig angeworfene Kreissägen konnten das Netz überstrapazieren. Schlimmer noch waren aber die rasanten wirtschaftlichen Turbulenzen, in die das Deutschland der Weimarer Zeit wenige Jahre nach dem Ersten Weltkrieg geriet: Die Inflation fraß den Geldwert, ließ Finanzvermögen in Nichts zerrinnen, zerstörte Existenzen. Und dennoch. Der Ausbau und der Betrieb wurden fortgesetzt. Die Abrechnung wurde auf Goldmark umgestellt, selbst mit amerikanischen Dollar wurde kalkuliert. Zinsen für aufgenommene Kredite zum Netzausbau wuchsen ins Unermeßliche. Tilgungen wurden zur Qual. Da erwies sich beispielhafte Solidarität: Wer konnte, finanziell besser gestellt war als sein Nachbar, übernahm für diesen die Zinslast mit – ohne nach Vorteilen und höheren Anteilen zu fragen, ohne Schuldschein und Formalitäten.

Neben nachbarschaftlicher Solidarität gebar diese drangvolle Zeit bis in die dreißiger Jahre hinein allerdings auch häßliche Mißbräuche zu Lasten der Mitgenossen. Heimliche Stromentnahme am Zähler vorbei wurde aufgedeckt. Straf- und Entschädigungsgelder wurden verhängt.

Von Anfang an wurde Wert gelegt auf gesellschaftliches Engagement. Schule, Feuerwehr, die Chöre und Vereine des Grundes, das Vereinshaus der Evangelischen Gemeinde, die Freie Gemeinde, später das Winterhilfswerk und die örtliche HJ wurden durch Spenden gestützt. Diese Zuwendung wurde gelohnt durch Beteiligung an gemeinsamen Arbeitseinsätzen für die Genossenschaft. Heute freuen sich Kindergarten und Grundschule über Zuschüsse bei besonderen Vorhaben, Veranstaltungen zugunsten unserer Alten werden gefördert, das Ehrenmal erhalten.

Ein arges Problem technischer Natur blieb bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges der ungeheure Stromverlust. Umspannung und schlechtes Netz ließen 25%(!) der Jahresabnahme „versickern“ (heute etwa 3%).

Ein Hindernis für den Ausbau des Geschäftes und ein soziales ärgernis gleichermaßen stellte der hohe Strompreis dar. 1934 wurde eine kWh zum Preise von 20 Pfennig abgegeben. Der Stundenlohn des Installateurs, der für die Genossenschaft arbeitete, lag bei 70 Pfennig! Nach heutigen Maßstäben würde das für einen durchschnittlichen Arbeiterhaushalt einem Preis von etwa 4,70 Euro pro Kilowattstunde entsprechen – wohl auch unhaltbar. Dies vor Augen, begann man (geschäftspolitisch weitsichtig und mutig) ab Mitte der dreißiger Jahre mit drastischen Preissenkungen. Die Hoffnung auf daraus resultierende Umsatzsteigerung ging auf. Binnen drei Jahren stieg der Umsatz um etwa zwei Drittel. Nach anfänglichen Gewinneinbußen wurden wieder und bessere „schwarze“ Zahlen geschrieben.

1935 bedeutete einen Markstein in unserer Entwicklung: Mit dem späteren RWE wurde ein auf fünfzig Jahre befristeter Stromliefervertrag vereinbart. Nach dem Zweiten Weltkrieg ermöglichte diese Bindung eine Phase der Konsolidierung und guter wirtschaftlicher Entwicklung unter sicheren Rahmenbedingungen.

Deren Ende 1985 führte durch einen Zeitlauf tiefer Unsicherheit über den Fortbestand der Genossenschaft in 13 Jahre dauernden Verhandlungen mit RWE, Gemeinde Nümbrecht und deren Gemeindewerken wieder zu gesicherten Existenzbedingungen.

Und heute?

Die nächste Herausforderung wartete bereits. Politischer Wille zur Liberalisierung des Stromgeschäftes ab 1998 schuf eine eigenartige Mischung aus „freiem“ Stromhandel und hochbürokratisiertem und behördlich bestimmtem Markt. Die große Zahl nordrhein-westfälischer Elektrizitätsgenossenschaften, die 1985 noch bestanden, ist bis auf einen geringen Rest dahin. Ministerielle Auflagen und immer neue Finessen im Kampf um Tarife, Netznutzungsentgelte und letztlich Marktanteile (sollen?) ermüden, gerade die kleinen Unternehmen.

Wir Homburger sind ein Menschenschlag, in dem sich westfälische Beharrlichkeit und rheinische Wendigkeit in eigener, charakteristischer Zähigkeit treffen. Unsere Väter haben in problematischeren Zeiten vorbildliches Durchhaltevermögen bewiesen. Werden wir ihnen in liebevoller Erinnerung gerecht. Jede Generation hat andere Herausforderungen. Wir wollen die unseren meistern.

Und das läßt sich gar nicht so schlecht an. Wer die Abschlüsse der Jahre seit der „Liberalisierung“ des Marktes studiert, erkennt, daß wir uns nicht zu verstecken brauchen. Womit? Die Genossenschaft läßt ihre Mitglieder am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben. Um den altertümlichen, aus dem landwirtschaftlichen Bereich übernommenen Begriff zu gebrauchen: Sie schüttet eine „Warenrückvergütung“ aus. Natürlich können wir unseren Genossen keinen einmal verbrauchten Strom zurückgeben. Aber auf eine Ausschüttung (in Geld) von etwa 10% der Stromkosten haben wir es im Durchschnitt dieser Zeit gebracht. Das kann sich sehen lassen, oder?

 

Der Aufbau

 

 


 

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